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Brain-Blash#17: Embryonalforschung in Deutschland - bald kein Tabu mehr?

Im Gegensatz zu anderen Ländern sind in Deutschland durch das 1990 beschlossene Embryonenschutzgesetz (ESchG) Forschungen an Embryonen und embryonalen Stammzellen verboten. Um Untersuchungen durchzuführen, die sich mit der Entstehung oder der Therapie früher Phasen von Krankheiten befassen, werden aber laut Expertenmeinung gerade diese benötigt. 

Nur unter strengsten Auflagen ist für die Wissenschaft in Deutschland der Import von embryonalen humanen Stammzellen umsetzbar. Abhilfe und Vereinfachung könnte in diesem Zusammenhang der Pool nicht mehr benötigter kryokonservierter Embryonen von Eltern mit erfülltem Kinderwunsch und abgeschlossener Familienplanung schaffen. 

In der im Mai 2021 veröffentlichen Stellungnahme plädieren die Nationale Akademie für Wissenschaften (Leopoldina) und die Union der deutschen Akademien für Wissenschaften dafür, die Rechtslage zu überprüfen, ob statt der Entsorgung nicht mehr benötigter Embryonen, den Paaren zugesprochen werden sollte, ihre Embryonen in engen Grenzen der Wissenschaft für hochrangige Forschungsziele zur Verfügung zu stellen. Ganz sicher ein schwieriger Diskurs zwischen der Schutzwürdigkeit der Embryonen und dem Forschungsdrang der Wissenschaftler zum Schutz vor Krankheiten.

 

Quelle:  Leopoldina, Nationale Empfehlungen: "Neubewertung des Schutzes von In-vitro-Embryonen in Deutschland (2021)"

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Foto: Pixabay